Vertragsbedingungen

                                                                                               Vertragsbedingungen

1. Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennlerntermins die Gelegenheit, das
Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung und die baulichen Anlagen, in welchen der Hund untergebracht wird in Augenschein zu nehmen.
Der Tierhalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.
2. Hunde sind beim Betreten des Betriebsgeländes an der Leine zu führen. Das Betreten des Betriebsgeländes darf
grundsätzlich nur nach Aufforderung erfolgen.
3. Die Tierpension haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese
Schäden auf fahrlässiges Handeln der Tierpension oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen sind.
4. Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (Kopie als Anlage) und die
Folgeprämien bezahlt sind, so dass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.
5. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine
Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden. Bringt ein
Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des Hundes die dadurch entstehenden Kosten für
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besucherhunde.
6. Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe,
Zwingerhusten und Tollwut hat. Der Impfpass wurde durch die Tierpension eingesehen. Kranke Hunde werden nicht
angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Fall kann die
Tierpension vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurücktreten.
Der Tierhalter hat das Tier unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
7. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die
erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen
Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen
Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.
8. Der Tierhalter bestätigt das sein Hund keine Gefahr für Menschen darstellt.
9. Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Tierhalter verpflichtet
sich, etwaige nach Vertragsabschluss eintretende seine Person oder den Hund betreffende Änderungen unverzüglich
mitzuteilen.
10. Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer
werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Hundepension vorbehalten, bei
Nichtabholung des Hundes einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung des Hundes
spätestens nach fünf Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden
dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
11. Unter „Preise“ nicht aufgeführte, evtl. anfallende Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Futter etc.) sind bei Abholung
des Hundes zu begleichen.
12. Für eventuell auftretenden Schäden an den mitgebrachten Utensilien des Hundehalters, wie Leine,Decke oder Kissen,
kann die Hundepension keine Haftung übernehmen.
13. Bei mehrtätiger Unterbringung des Hundes gilt ein Pensionsplatz nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt, vom
Tierhalter unterzeichnet wurde und eine Anzahlung in Höhe von 30 % entrichtet wurde. Bei Vertragsrücktritt des
Tierhalters bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 20 % zu entrichten, bei einem
Vertragsrücktritt des Tierhalters bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabetermin betragen die Stornokosten 50 % des
vereinbarten Gesamtpreises.
14. Die Tierpension darf Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen
verwenden.
15. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der von ihm übermittelten persönlichen Daten ein, soweit
dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
16. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende
gesetzliche Regelung ersetzt. Es werden keine mündlichen Vereinbarungen getroffen. Einzig die schriftlich fixierten sind
Bestandteil dieses Vertrages.
17. Gerichtsstand ist Hermagor
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